Deutschlands neuer Gesetzesentwurf für erneuerbare Energien ist „ein Schlag ins Gesicht der Prosumenten“.

Der Entwurf des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, den die Regierung im kommenden Jahr einführen will, ist vom Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) heftig kritisiert worden.

Im Jahr 2000 wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erstmals eine Einspeisevergütung für erneuerbare Energien eingeführt, ein kritischer Teil der Energiewende-Gesetzgebung, die ursprünglich eine wirtschaftlich tragfähige kohlenstoffarme Gesellschaft zum Ziel hatte.

Mitte September führte das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie ein neues EEG ein, nachdem die Vergütungsperiode von 20 Jahren für diese Einspeisevergütungen ausläuft. Die neuen Gesetze sollen Deutschland auch in die Lage versetzen, die Politik der Europäischen Union wie das EU-Clean-Energy-Package sowie die Verpflichtungen des Landes aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen.

Valeska Gottke, Leiterin Kommunikation und Märkte des Bundesverbandes Energiespeichersysteme (BVES), sagte in einem Interview mit Energy-Storage.news, der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form sei „eine schlechte Nachricht für die erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende, da er keinen erneuerbaren ‚Strom zum Volk‘ bringt“.

„Unsere Rechtsexperten des BVES kamen in ihren Analysen der Markt-Design-Richtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II zu dem Ergebnis, dass der aktuelle EEG-Entwurf keine Umsetzung von EU-Recht darstellt und Deutschland bei unverändertem EEG-Entwurf eine Verletzung der EU-Verträge vorgeworfen werden kann“, so Gottke.

„Das EU-Paket für saubere Energie betont die Stärkung der Rolle des Prosumenten im Stromsystem – Bürger oder Unternehmen, die vor Ort selbst erneuerbare Energie erzeugen und verbrauchen, wobei der Batteriespeicherung eine Schlüsselrolle zukommt“.

Dennoch erwähnt der neue Gesetzentwurf nicht einmal die EU-Richtlinie zur Marktgestaltung, um Prosumer zu schützen oder zu unterstützen. Der in den letzten Jahren in Deutschland boomende Markt für Energiespeicherung vor Ort „hat bereits gezeigt, wie wichtig er für die Ziele der Energiewende ist und könnte nun gezwungen sein, sein Potenzial zu verfehlen“, sagte Gottke.

Gottke sagte, der Entwurf sei ein Zeugnis für die starre, innovationsresistente Sicht der Entscheidungsträger auf die Gestaltung des deutschen Energiesystems, die angesichts der notwendigen Transformation des Energiesystems hin zu einem klimaverträglichen System längst überfällig sei.

„Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung sind unverzichtbare Leitlinien auf dem Weg zur Energiewende – und mit Energiespeichern ist dies technisch möglich. Die EU-Gesetze aus dem Clean Energy Package wollen dies auch rechtlich möglich machen“.

Mangelnde regulatorische Definition gehört nach wie vor zu den Mängeln des Gesetzesentwurfs, aber neue Innovationsausschreibungen sind ein seltener positiver Schritt
BVES erstellte eine Liste mit 10 Hauptkritikpunkten am Entwurf des EEG 2021. Neben der erwarteten, aber nicht eingetroffenen mangelnden Unterstützung für die Prosumenten sagte Gottke, dass die lang erwartete Definition der Rolle der Energiespeicherung im Elektrizitätssystem zwar wieder erwartet, aber nicht zustande gekommen sei.

Valeska Gottke schrieb Anfang des Jahres einen Gast-Blog für diese Website, in dem der BVES darum bat, die Energiespeicherung als eine wichtige „vierte Säule“ des modernen Energiesystems zu betrachten.

„Wir haben uns darauf gefreut. Und nach dem aktuellen EEG 2021 ist dies nicht der Fall“, sagte Gottke gegenüber Energy-storage.news.

Wie in vielen anderen Teilen der Welt ist die dezentrale Energiespeicherung außerhalb der großen Pumpspeicherkraftwerke eine relativ neue Ergänzung des Netzes, und die Regulierungsbehörden haben nur langsam erkannt, dass Batterien weder eine Erzeugungs-, Nachfrage- noch eine Stromnetzinfrastruktur sind, sondern vielleicht in ihrer eigenen Kategorie existieren, während sie gleichzeitig verschiedene Aufgaben erfüllen, die mit dieser Art von Anlagen verbunden sind.

Der Gesetzesentwurf erkennt nicht an, dass Energiespeichersysteme in der Lage sind, mehrere Anwendungen zu erfüllen, wodurch nicht nur ihre Vorteile voll ausgeschöpft werden könnten, sondern auch die Eigentümer und Betreiber von Anlagen in die Lage versetzt werden könnten, mehrere Einnahmequellen zu stapeln, was ihren Projekten einen viel stärkeren Geschäftswert verleihen würde.

In einem vollständigen Interview, das demnächst auf Energy-Storage.news veröffentlicht wird, sagte Valeska Gottke von BVES, dass nicht alle Bestimmungen des EEG 2021 negativ seien. Eine positive Entwicklung ist die Fortsetzung der kürzlich eingeführten so genannten „Innovationsausschreibungen“: die erste Runde dieser Ausschreibungen hat bereits stattgefunden, Anfang September.

„Während wir den Entwurf des EEG 2021 generell sehr kritisch sehen, ist die darin enthaltene Fortführung der Innovationsausschreibungen bis 2028 ein positiver Ansatz“, sagte Gottke.

Die Planungen für diese Ausschreibungen begannen eigentlich erst 2017, sie sind also schon lange in Arbeit, aber die diesjährige erste, die von der Bundesnetzagentur gestartet wurde, ermöglichte es Interessenten, Angebote vorzulegen, die hybride Ressourcen beinhalten, die erneuerbare Energieerzeugung und Energiespeicherung miteinander verbinden.

Außerdem gab es getrennte Ausschreibungstranchen für Solar- und Windprojekte. Allerdings kamen auch reine Solarprojekte für die Innovationsausschreibung in Frage, da sie

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